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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2011 - L 11 KR 416/11 B ER, L 11 KR 407/11 B |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2011 - L 11 KR 416/11 B ER, L 11 KR 407/11 B (https://dejure.org/2011,4864)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.10.2011 - L 11 KR 416/11 B ER, L 11 KR 407/11 B (https://dejure.org/2011,4864)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - L 11 KR 416/11 B ER, L 11 KR 407/11 B (https://dejure.org/2011,4864)
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Münster, 18.07.2011 - S 16 KR 316/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2011 - L 11 KR 416/11 B ER, L 11 KR 407/11 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2011 - L 11 KR 416/11
Ist dagegen dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist anhand einer Folgenabwägung unter umfassender Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange aller Beteiligter zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 86b Rn. 27 f m.w.N.). - BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2011 - L 11 KR 416/11
Dabei stehen sich Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - ). - BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B
Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2011 - L 11 KR 416/11
Glaubhaft gemacht ist eine Tatsache, wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen, die sich auf sämtliche verfügbare Beweismittel erstrecken sollen, überwiegend wahrscheinlich ist, d.h. mehr für als gegen sie spricht, wobei gewisse noch verbleibende Zweifel unschädlich sind (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B -). - BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2011 - L 11 KR 416/11
Dabei stehen sich Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - ).